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Als Nebenflächenanteil bezeichnet man den außerhalb der Büroeinheit bzw. Büroräume gelegenen Teil der Flächen eines Objektes,
der auf die Mietfläche anteilmäßig umgelegt wird und daher mit vermietet wird.
Oft wird dieser Nebenflächenanteil im Vertrag ausgewiesen, meist genügt ein Hinweis auf in der Fläche enthaltenen Nebenflächen.
Der Nebenflächenanteil wird nach einem Schlüssel festgelegt, nach dem die gesamte Nettogrundfläche des Objektes zu den Nebenflächen ins Verhältnis gesetzt wird.
Nach diesem prozentualen Verhältnis wird dann den einzelnen Büroeinheiten (oder auch einzelnen Büroräumen) der Nebenflächenanteil zugeteilt.
Der Nebenflächenanteil beinhaltet die Nutz- und Verkehrsflächen im Gebäude, die von mehreren Mietern gemeinschaftlich genutzt werden.
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